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Urteil zur Heizkosten-Abrechnung: Nur heiße Luft

Heizkörper
Immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen: Die Heizung in der Mietwohnung.  (Foto: W. Messer)

So ein winterliches Hochdruckgebiet mit knackiger Kälte kann ein idealer Nährboden für Panikmache sein. Am besten funktionieren hier natürlich Themen, die irgend was mit “Heizung” und “Wärme” zu tun haben - auch heute wieder: Da dürften Millionen von Mietern und Vermietern ziemlich verwirrt über solche Meldungen gewesen sein:

Für Millionen von Mietern hat dieses Urteil Bedeutung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht einfach seine Heizkostenpauschale auf die Mieter umlegen darf. (Focus.de)

Ähnlich seltsam und irreführend waren auch die Behauptungen, dass…

… Vermieter die Heizkosten präziser abrechnen müssen. (Spiegel.de)

… Vermieter nur nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen dürfen. (Tagesschau.de)

… Vermieter bei den Heizkosten nur den tatsächlichen Verbrauch zu Grunde legen dürfen und pauschale Abschläge nicht zulässig sind. (N24)

… Ihr Vermieter keine Abschlagszahlung in Rechnung stellen darf. (Welt-Online)

Das bedeute in der Konsequenz, …

… dass die Rechte der Mieter gestärkt werden. (N24)

… dass nach Angaben des deutschen Mieterbundes in Millionen von Fällen die Heizkosten nach dem unzulässigen Abflussprinzip berechnet worden sind und damit nun Schluss ist. (Tagesschau)

 

… wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete aufzuschlagen, gilt nicht mehr. (Spiegel)

Schon die Spiegel-Interpretation lässt erahnen, dass hier eine heiße Partie Bullshit-Bingo gespielt wurde: Nicht der Vermieter, sondern der Mieter ist der Besitzer einer Wohnung - und der wird wohl kaum die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnen. Gemeint war wohl der Eigentümer des Hauses. Und wenn man sich dann die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zum Urteil (vom 1. Februar 2012 - Aktenzeichen VIII ZR 156/11) anschaut, wird klar, dass es eigentlich nur um einen Sonderfall und um Selbstverständlichkeiten geht:

Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. …

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere “die Kosten der verbrauchten Brennstoffe”. Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.

Kurz gesagt: Vermieter dürfen nicht einfach eine monatliche Heizkosten-Pauschale auf der Grundlage der Abschlagszahlungen an den Energieversorger erheben und es dabei für alle Zeiten bewenden lassen. Wer sich aber als Mieter auf so einen realitätsfernen und ungerechten Unsinn wie im behandelten Fall eingelassen hat, der ist erstens in der Minderheit und zweitens selbst schuld. Oder, wie etwa Welt-Online korrekt am Ende des Textes schreibt:

In der Praxis sind Abrechnungen nach dem Abflussprinzip jedoch die Ausnahme.

Also von wegen “Millionen von Mietern” (Focus.de) oder “Millionen von Fällen” (Mieterbund-Zitat bei Tagesschau.de). In einem sehr detaillierten Beitrag bei Süddeutsche.de wird Ulrich Ropertz zitiert, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Er kann seltsamerweise nicht mit “Millionen” dienen:

Wie viele Vermieter nach dem Abflussprinzip abrechnen, dazu hat der Mieterbund keine Zahlen.

Kein Wunder: Bei den allermeisten Mietverhältnissen hat sich die vernünftige Praxis eingebürgert, dass zwar zuerst monatliche Abschläge nach den Erfahrungswerten der Vorjahre bezahlt werden. Am Anfang des darauf folgenden Jahres gibt es dann allerdings eine Ab- bzw. Verrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch - ermittelt anhand der “Brennstoff”-Kosten und nach Quadratmeter-Anteilen der Wohnungen oder den Werten aus den Verdunstungs-Messgeräten an den Heizkörpern.

Je nach Strenge des Winters und persönlichem Wärmebedarf können Sie als Mieter dann mit einer teilweisen Rückzahlung der Abschläge (selten) oder mit Zahlungs-Nachforderungen (meistens) rechnen. Damit ist der im Urteil genannten Heizkostenverordnung auch schon Genüge getan; “präzisere Berechnungen” werden vom BGH auch in Zukunft nicht gefordert.

Diese Klarstellung gab es bei den hier verlinkten (und vielen anderen) Medienmeldungen nicht. Die Kommentare darunter fielen deshalb meist empört bis ratlos aus; teils gab es sogar völlig grundlose Befürchtungen der Leser, man müsse künftig wohl als Vermieter jeden Monat aktuell die tatsächlichen Kosten ermitteln und könne sie dann erst anteilig dem Mieter in Rechnung stellen:

Wir Vermieter in diesem Land werden immer mehr entrechtet,es ist eine Schande !!

Kommt jetzt mein Vermieter jeden Monat die Heizung ablesen? Toll. Vielen Dank für dieses Urteil! Dann kann er ja gleich hier mit einziehen.

Unklare Formulierungen - Ich interpretiere dies so, dass nicht der individuelle Verbrauch abgerechnet werden muss, sondern dass es auch erlaubt ist, die Heizungskosten pauschal für alle gleich zu berechnen. Man muss nur zeitnah den tatsächlich Gesamtverbrauch erfassen. Also einmal im Monat den Gaszähler ablesen und auf alle entsprechend umlegen

Ist das Urteil rückwirkend wirksam? Wenn keine Zähler an den Heizkörpern sind: wird dann der Öleinkauf angesetzt? Oder auch die Instandhaltungskosten der Heizung? Und nach anteiliger Wohnfläche umgelegt? Der Artikel lässt mehr Fragen offen als er beantwortet …

Das ist noch recht milde formuliert - viele Artikel waren regelrecht irreführend und ließen vermuten, dass die Verfasser das Urteil weder gelesen noch verstanden hatten. Wen wundert’s, dass dann auch die Leser und Kommentatoren im Heizungsdampf herumirren.

Fazit: Was ändert sich durch dieses Urteil bei den Heizkosten-Abrechnungen fast aller Mietverhältnisse? Nichts. Aber vielleicht hat ja die teils “fantastische” Berichterstattung für den Spareffekt gesorgt, dass sich einige Gemüter vor Aufregung kräftig erhitzt und ihre Heizung deshalb ‘runtergedreht haben.

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Kabel-TV-”Krieg” zu Lasten der Kunden? (Update 25.1.)

Breitband-Glasfaserkabel
Durch solche Glasfaserbündel können theoretisch hunderte digitale TV-Kanäle verbreitet werden - in der Praxis sind’s aber dann doch nicht alle und nicht für jeden. (Foto: BigRiz@Wikimedia Commons, Lizenz CC-by-sa 3.0)

Bisher war die TV-Überraschung der Woche nur als halbwegs versteckte, indirekte Tretmine auf Seite 68 eines 300seitigen Berichts (pdf-Download) der “Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten” (KEF) zu finden  - seit diesem Donnerstagabend habe ich sie auf Anfrage auch unmissverständlich, schriftlich und direkt von der stellvertretenden ARD-Sprecherin Bettina Altenkamp:

“Die Landesrundfunkanstalten der ARD beabsichtigen, auch KDG, KabelBW und Unitymedia künftig keine Einspeiseentgelte zu bezahlen. Derzeit gelten allerdings die noch laufenden Verträge.”

Ein Hammer, denn das bedeutet einen revolutionären Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Anbieter sollen für die Programmeinspeisung bezahlen, sondern die Kabelnetzbetreiber zu 100 Prozent selbst. Mit “KDG” ist “Kabel Deutschland” (KD, früher “Kabel Deutschland GmbH”) gemeint, mit “Einspeiseentgelte” die über 45 Millionen Euro pro Jahr, die von den ARD-Anstalten aktuell noch an die Kabelunternehmen fließen, damit ihre Programme dort verbreitet werden. Diese Verträge gelten meines Wissens noch bis Ende des Jahres; ab 2013 sind diese Entgelte nicht mehr in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2016 für die KEF zu finden. Das Gleiche gilt übrigens auch für die derzeit 10 Millionen vom ZDF und die 3,5 Millionen Euro von ARTE.

Das Oligopol der drei großen Netzbetreiber (nach dem Kauf von “Kabel BW” durch die “Unitymedia”-Holding “Liberty Global Europe” de facto nur noch ein Duopol) wird so einen “kalten Entzug” nicht widerstandslos hinnehmen. Bisher basierte deren Geschäftsmodell auf einer Mischfinanzierung, bei der die Kabelkunden für rund 80 bis 90 Prozent des Umsatzes sorgen und die Programmanbieter für den Rest. Wenn nun die insgesamt fast 60 Millionen Euro von den öffentlich-rechtlichen Sendern wegfielen (davon allein rund 20 Millionen für “Kabel Deutschland”), gäbe es für die Kabelgesellschaften prinzipiell vier Möglichkeiten:

  • Der Rauswurf von Programmen aus dem (digitalen) Kabel, die im jeweiligen Bundesland nicht der “must carry”-Regel unterliegen; etwa der Digitalkanäle von ARD und ZDF. Außerdem könnte bereits in diesem Jahr die Einspeisung der ab 30. April angebotenen neuen öffentlich-rechtlichen HDTV-Angebote verweigert werden. Die damit verbundenen Einsparungen würden den Wegfall der Vergütungen zumindest teilweise ausgleichen,
  • … der juristische Weg, um die aus den Gründerzeiten des deutschen Kabelfernsehens stammenden Einspeiseentgelte für die Zukunft zu zementieren,
  • … eine spürbare Anhebung der monatlichen Entgelte für die Kabel-TV-Kunden, um den Millionenverlust zu kompensieren,
  • … oder die gütliche Einigung mit den Programmanbietern auf einen Kompromiss.

Für Zuschauer, die auf’s Kabel angewiesen sind und nicht zum TV-Satellitenempfang “flüchten” können, klingen die ersten drei Punkte nicht angenehm. Das Angebot könnte ab 2013 stark ausgedünnt werden, so mancher Kunde verlöre seinen Lieblingssender oder müsste auf dessen hochaufgelöste (HD-)Version verzichten. Juristische Kabbeleien ums Kabel dürften die Weiterentwicklung des Programmangebots in den digitalen Netzen schon allein durch ihre langen Verfahren erheblich verzögern.

Die Idee für Punkt drei ist weder meine Erfindung noch neu: Bereits im November 2010 hatte “ProSiebenSat1″-Geschäftsführer Thomas Ebeling gefordert, dass nicht die Anbieter, sondern die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung von privaten (verschlüsselten) HDTV-Programmen bezahlen sollten. Schließlich hätten die Sender erhebliche Umstellungs- und erhöhte Produktionskosten für die HD-Inhalte. Die Kabelunternehmen wiederum könnten die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weitergeben, wie es die Astra-Satellitenbetreiber mit ihrer “HD+”-Plattform tun.

So ähnlich geschah es dann auch 2011. Die Kabelfirmen schnürten teils neue HDTV-Pakete, die von den Zuschauern in netzmodernisierten Gebieten zusätzlich zu den SD (Standard Definition)-Programmen gebucht, bezahlt und per Smartcard freigeschaltet werden mussten (Unitymedia”, “Kabel BW”), oder sie erhöhten gleich komplett für alle Nutzer des digitalen Kabelangebotes die Grundgebühr (“Kabel Deutschland”). An den Einspeiseentgelten für die bisherigen Programme änderte das aber nichts; insgesamt ein gutes Geschäft für die Netzbetreiber.

Öffentlich-rechtliche Sender dürfen dagegen im Kabel nicht verschlüsselt werden - schließlich werden sie ja (im Idealfall) von jedem Zuschauer bereits über die Rundfunkgebühr (bzw. ab 2013 als Haushaltsabgabe) bezahlt. Hier entfällt also für die Kabelunternehmen die Möglichkeit einer zusätzlichen Kunden-Melkmaschine. Dumm nur, wenn trotzdem die Netze teuer modernisiert werden müssen, um mehr und datenreichere (HD-)Programme transportieren zu können.

Deshalb werden die Betreiber wohl darauf bestehen, auch weiterhin Einspeiseentgelte kassieren zu können (Ja, tun sie - siehe Update am Ende des Textes), obwohl der ursprüngliche, politisch gewollte Grund für diese Sonderregelung schon lange weggefallen ist. Vor rund vier Jahrzehnten begann die “Deutsche Bundespost”, nach und nach Versuchs-, Pilot- und Regel-Kabelnetze aufzubauen. Ab den 1980er-Jahren mussten die TV-Sender für die Einspeisung bezahlen, ab 1995 erweiterte dann der Nachfolger “Deutsche Telekom” die Kopfstationen und Netze - beides waren Staatsbetriebe, deren anfänglich hohe Kabel-Installationskosten durch die Entgelte subventioniert werden sollten.

An dieser “Aufbauhilfe” wurde auch noch festgehalten, als die deutschen Kabelnetze vor gut einem Jahrzehnt privatisiert wurden. Die neuen Netzbetreiber konnten auf einer vorhandenen Infrastruktur aufbauen, mussten nicht bei “Null” anfangen, wurden aber trotzdem mit den Einspeiseentgelten “belohnt”. Das ist bei der Kabelverbreitung von “Free TV”-Programmen weltweit ziemlich einmalig. Meist sind die Netzbetreiber froh, wenn sie ein ordentliches Programmbouquet anbieten können, für das die Zuschauer ohne zu murren bezahlen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland setzen nun mit ihrem Vorstoß darauf, dass sich dieses Prinzip auch bei uns durchsetzt - eine Initialzündung mit Dominoeffekt. Denn wenn ARD, ZDF und ARTE mit ihrer Zahlungsverweigerung durchkämen, dann müsste das nach den Paragraphen 28 und 39 (Stichwort “Gleichbehandlung”) des Telekommunikationsgesetzes auch den privaten TV-Sendern gewährt werden. Mit Sicherheit gibt’s schon in den nächsten Tagen aus dieser Richtung konkrete Forderungen.

Update 25.1.: Erst heute erreichte mich (nach eigenen Angaben “urlaubsbedingt”) die Antwort von “Kabel BW” auf meine Anfrage von vergangener Woche. Pressesprecher Maurice Böhler schrieb:

Kabel BW versorgt in Baden-Württemberg rund die Hälfte aller Fernsehhaushalte mit Programmen von öffentlich-rechtlichen, privaten Sendern aus dem In- und Ausland. Dabei haben wir immer gut mit den verbreiteten Sendeanstalten zusammengearbeitet und uns vertraglich vereinbart. Zu laufenden Verträgen können wir öffentlich keine Details nennen, aber als reguliertes Unternehmen haben wir auch auf Gleichbehandlung zu achten.

Uns ist es unverständlich, dass die öffentlich-rechtlichen Sender planen, zukünftig nur noch die Verbreitungskosten für Satellit und für die noch teurere terrestrische Verbreitung zu übernehmen. Ihre größte Zuschauergruppe hingegen, die Kabelkunden, wollen sie benachteiligen, in dem sie zukünftig keine Einspeisekosten übernehmen wollen. Aktuell haben wir bestehende Verträge, die weiterhin laufende Zahlungen vorsehen.

Für die neuen HD-Programme gilt: Wir befinden uns in Gesprächen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die für die ZDF und die ARD-Sender zentral koordiniert werden. Wir haben hier entsprechende Angebote gemacht, bislang wurden für die geplanten HD Sender jedoch keine zusätzlichen Kapazitäten bei uns gebucht. Wir hoffen aber in konstruktiven Gesprächen eine Lösung zu finden.

Auch von den beiden anderen großen Kabelnetzbetreibern war inzwischen zu hören, dass noch keine konkreten Buchungen für die neuen HD-Programme vorlägen. Etwa ein Vierteljahr bleibt jetzt noch für eine Einigung auf dem verminten Terrain; für uns Kabel-TV-Kunden bedeutet das weiteres “Hoffen und Bangen”.

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