Mit den relativ neuen dimmbaren LEDs ist es leider etwas komplizierter als ich es im Juni vermutet hatte. Fangen wir mit dem Einfachsten an: LED-Lampen, die nicht ausdrücklich als “dimmbar” gekennzeichnet sind, können auch nicht gedimmt werden. Wer’s dennoch versucht, muss mit der Zerstörung der teuren Lampen rechnen. An dieser Erkenntnis hat sich auch durch den rasanten technischen Fortschritt bisher nichts geändert.
Was aber ist mit den offiziell “dimmbaren LEDs”? Auch da gibt es einige, die eine Zusammenarbeit mit herkömmlichen Helligkeitsreglern mehr oder weniger konsequent verweigern. Manche flackern, manche bleiben dunkel und andere wollen ihre Helligkeit nur in einem sehr kleinen Bereich verändern. Das gilt sowohl für Hochvoltlampen (wie etwa den bekannten GU10-Spots) als auch für Niedervolt-Versionen mit eigenem Trafo. Mögliche Ursachen für Fehlfunktionen: Falscher Dimmer, altertümliches Haus-Stromnetz oder die Vorschaltelektronik in der Lampe.
Ein paar erhellende Informationen bietet dazu diese Info-Seite von Philips. Deren Ledino-Leuchtenserie kann mit Phasenabschnittdimmern (mit kapazitativer [Kennzeichnung C] oder kombinierter ohmscher und kapazitativer Last [RC]) geregelt werden, aber nicht mit Phasenanschnittdimmern (Kennzeichnung R, auch als Haushalts-Universaldimmer bekannt). Nach meinen praktischen Erfahrungen trifft diese Vorgabe auch außerhalb der Philips-Welt zu - also vermutlich für die meisten dimmbaren LEDs.
Phasenabschnittdimmer, die sonst für die Regelung elektronischer Trafos verwendet werden, sind leider deutlich teurer als ihre Fast-Namensvettern und müssen für ihren Einsatz an der LED-Front noch eine weitere Bedingung erfüllen: Die Mindest-Grundlast sollte gleich oder geringer sein als die Leistungsaufnahme der dimmbaren LED-Lampen. Wenn also in einem Dimmer-Stromkreis drei LEDs à 7,5 Watt geschaltet sind (insgesamt 22,5 Watt), müsste ein Dimmer mit 20 Watt Mindestlast problemlos funktionieren.
Erfüllt ein Dimmer diese Bedingung nicht, gibt es drei Möglichkeiten: Geeigneten Dimmer kaufen, eine der LED-Lampen durch eine Halogen- oder Glühlampe ersetzen (dann wird die Mindestlast überschritten, verbraucht aber leider auch deutlich mehr Strom), oder einen Grundlastwiderstand parallel zum Dimmer-Stromkreis schalten (für Laien weniger geeignet).
Kaum eine Chance haben Sie, wenn Sie zum Beispiel stromfressende G4-Niedervolt-Halogenstifte in ihrer Dunstabzugshaube, Pendelleuchte oder Schreibtischlampe durch LEDs ersetzen wollen. Üblicherweise sind die Trafos dafür nicht geeignet (viel Spaß beim Umbau) und dimmbare G4-LEDs für Touch-Lampen gibt’s leider auch noch nicht. Ebenfalls nicht dimmbar sind bisher auch LED-Versionen der beliebten Hochvolt-G9-Lämpchen.
Tendenziell baue ich aber darauf, dass sich die LED-Technik weiterhin kräftig entwickelt, damit preisgünstiger und hoffentlich auch narrensicherer wird. Denn keine derzeit erhältliche Beleuchtungstechnik ist so effizient und energiesparend wie diese und bei größerer Akzeptanz und Verbreitung hervorragend geeignet, der Atomstrom-Lobby die Geschäftsgrundlage zu entziehen.
5.11.2010 bei 18:34
[…] Es ist schon wieder fast zwei Monate her, dass ich hier zuletzt etwas über meinen privaten - mit einigen Problemen und Hindernissen […]
13.2.2011 bei 15:08
[…] Lampe einen Dimmer hat und dieser LED-Leuchtentyp leider nicht dimmbar ist (zumal auch hier die Mindestlast des Dimmers bei Weitem verfehlt […]
17.10.2011 bei 22:17
[…] provisorisch mit zwei zufällig vorhandenen und eigentlich - vor allem wegen ihrer zu hohen Mindestlast - untauglichen Dimmern. Mit beiden (einer konventionell für Halogen und Co., einer für […]
2.12.2011 bei 15:58
[…] macht, der uns mit traditionellen Leuchtmitteln (Glühlampen, Halogenspots) erspart geblieben ist - etwa beim Dimmen. Andererseits eröffnen die prinzipiellen Vorteile der LEDs neue Möglichkeiten für’s […]
22.1.2012 bei 18:15
[…] keine garantierte Anzahl von Brennstunden, kein Farbwiedergabeindex, keine Angabe zur Dimmbarkeit. Nur Leistungsaufnahme, ungefähre Farbtemperatur und Sockeltyp - das […]