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Besprechung verboten

Dieser Eintrag stammt von Wolfgang Messer Am 20.10.2009 @ 11:05 In Justiz, Kurioses, Journalismus | 1 Kommentar

[1] Freudsche Versprecher gibt’s ab und zu auch mal in schriftlicher Form; ein besonders hübscher steht im neuen Spiegel (43/2009) auf Seite 110. In der kurzen Meldung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt zum Roman [2] Ende einer Nacht von Olaf Kraemer, der sich an das Leben von Romy Schneider anlehnt und der nun wieder (fast) ohne Streichungen erscheinen darf, findet sich dieser Satz:

Blumenbar-Verleger Wolfgang Farkas misst dem Urteil, gegen das keine [3] Rezension zugelassen wurde, deshalb grundsätzliche Bedeutung bei:…

Fällt Ihnen was auf? Da hat wohl ein Literaturkritiker des Spiegel seine Sprachwelt in die der Justiz übertragen. Gemeint war natürlich [4] Revision, was aber offensichtlich nicht mal den strengen Dokumentaristen des Magazins aufgefallen ist, die alle Texte auch nach kleinsten Fehlern durchflöhen. Aber die haben wohl in diesem Fall - wie das OLG - für die Kunstfreiheit entschieden.


1 Kommentar To "Besprechung verboten"

#1 Pingback By Fastvoice-Blog » Blog Archive » Dem “Spiegel” seine Branche On 5.8.2010 @ 5.8.2010

[…] Offenbar liefert auch der Spiegel in seiner Branche (“Qualitätsjournalismus”) inzwischen ab und zu Discount-Ware. […]


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[1] Freudsche Versprecher: http://de.wikipedia.org/wiki/Freudscher_Versprecher
[2] Ende einer Nacht von Olaf Kraemer: http://www.blumenbar.de/buch.php?id=22
[3] Rezension: http://de.wikipedia.org/wiki/Rezension
[4] Revision: http://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht)

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